Gemeinde Arth, Gestaltungsplan Parkierung A4 Goldau, öffentliche AuflageGemeinde Arth, Gestaltungsplan "Parkierung A4 Goldau": öffentliche Auflage Gestützt auf § 30 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) und Art. 44 ff. des Baureglements der Gemeinde Arth wird folgender Gestaltungsplan vom 14. April 2022 bis 4. Mai 2022 öffentlich aufgelegt: Parkierung A4 Goldau, Chräbelstrasse, 6410 Goldau, Parzelle KTN 2729 Gesuchsstellerin: Rigi Bahnen AG, Bahnhofstrasse 7, Postfach 162, 6354 Vitznau Die Gestaltungsplanunterlagen können auf der Gemeindeverwaltung Arth, Abteilung Bau-Planung, Rathausplatz 6, 6415 Arth, während den üblichen Öffnungszeiten eingesehen oder unter www.arth.ch (siehe Aktuelles → Neuigkeiten) heruntergeladen werden. Wer durch den Gestaltungsplan berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann beim Gemeinderat Arth, Rathausplatz 6, 6415 Arth, Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 14. April 2022 bis und mit 4. Mai 2022. Arth, 14. April 2022 Der Gemeinderat
Datum der Neuigkeit 12. Apr. 2022
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